Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Ferienhaus Blum“

Vermieter:
Ellen Blum, Speckerbrücke 6, 55583 Bad Kreuznach, Stadtteil Bad Münster a.St.-Ebernburg

1. Anreise / Abreise
Anreise täglich ab 14:00.
Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit
von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von
48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen
Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.
Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Haustiere sind nicht erlaubt.
3. Bezahlung
Die Buchungsbestätigung ist gleichzusetzen mit einem Beherbergungsvertrag. Mit Eingang der
Buchungsunterlagen beim Mieter erhält der Vertrag seine Gültigkeit. Die Anzahlung von 20% des
Mietpreises ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Konto des
Vermieters zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird zwei Wochen vor Reiseantritt die
Zahlung des Restbetrages fällig. Es besteht die Möglichkeit, den Restbetrag, nach Absprache mit dem
Vermieter, am Tag der Anreise bar zu bezahlen.
Nebenkosten für Energie, Wasser, PKW-Stellplatz, abgeschlossene Fahrradgarage werden nicht
erhoben.
4. Rücktritt/Stornobedingungen/Fristen
Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt: Gebucht ist gebucht.
Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich
welche Stornogründe (Ausnahme: Höhere Gewalt) vorliegen. Schlechtes Wetter, Krankheit und selbst
ein Todesfall im engsten Familienkreis rechtfertigen keinen Rücktritt vom Vertrag. Die Parteien
können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages einigen. In diesem
Fall kann der Vermieter den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis abzüglich seiner ersparten
Aufwendungen vom Gast verlangen. Auf den Rücktrittzeitpunkt kommt es dabei nicht an. Auch wenn
der Gast beispielsweise ein halbes Jahr vor der geplanten Anreise den Beherbergungsvertrag
storniert, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreises verpflichtet. Der
Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Von der
Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung
oder eines Ferienhauses pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt. Bereits
eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Der Vermieter ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu
vergeben, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Der Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen)
pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder
dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet
werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Mängeln und Schäden
ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind
ausgeschlossen. Reklamationen die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des
Ferienhauses beim Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner
gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in den
vorgesehenen Behältern zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken
zu lagern, das Ferienhaus ist besenrein zu verlassen.
6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages
notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle
persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes
durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht
gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände
wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und
örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gerne bei der Behebung der Probleme (soweit dies
möglich ist) behilflich.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet
nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörung bzw. Schäden
haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Schlussbestimmungen
Fotos und Texte auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-
prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter
behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist
durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der
Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.